Aufgrund wiederholt falscher Berichterstattungen und damit verbundener Stimmungsmache gegen die Straßenbahn, stellt Pro Bim Graz klar: Die aktuellen gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen der Straßenbahn-Verordnung erfordern unter Umständen die Entfernung von KFZ-Stellflächen.
Obwohl der Ruf der Variobahn als „Donnerbahn“ oder „Rumpelbim“ ohnehin schon angekratzt ist, wird den neuen Straßenbahnfahrzeugen auch immer wieder die Schuld für den Rückbau von Parkplätzen in Schienenstraßen gegeben. Fakt ist aber: Seit dem Unglück von Kaprun erfordert das Gesetz Sicherheitsabstände von mindestens 70 cm seitlich des Fahrzeuges, welche im Notfall als Fluchtwege genützt werden können (Die rechtliche Grundlage hierzu stellt §19, Abs. 2 der StrabVO dar). Diese Bestimmung betrifft alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die im Schienennetz zum Einsatz kommen sollten. Die Notwendigkeit der Adaptierungen ist also außer Frage zu stellen.
Pro Bim Graz befürwortet jede Verbesserung und wehrt sich vehement gegen straßenbahnfeindliche Berichterstattung in den Medien. Es kann nicht oft genug betont werden, dass Verkehrsflächen durchaus zugunsten des ÖV umverteilt werden dürfen und sollten. Um geänderten Rahmenbedingungen im Verkehr zu entsprechen und um für die Zukunft gerüstet zu sein, müssen jetzt nachhaltige Lösungen entwickelt werden!
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