Endlich! „Straßenbahn frei“ für sechs Projekte (davon 3 Neubaustrecken)

In der Vergangenheit hat „PRO BIM“ vor allem Kritik geübt: an diversen Versäumnissen beim Straßenbahnausbau und schließlich am wenig überraschenden Scheitern der Mobilitätsziele. Heute gab es jedoch positive Nachrichten: Sechs Tramprojekte, darunter drei Neubaustrecken. Das Grazer Netz könnte bis 2023 um vier Kilometer wachsen und durch zweigleisige Ausbauten erheblich leistungsfähiger werden. Ein Drittel der Kosten übernimmt das Land. Wir fühlen uns – bei aller Bescheidenheit – in unserer nunmehr fast 5-jährigen Arbeit bestätigt hoffen auf eine Umsetzung ohne weitere Verzögerungen!

Erstmals seit Langem gab es auch in finanzieller Hinsicht ein klares Bekenntnis von Stadt und Land zum Ausbau der Straßenbahn. In wenigen Jahren könnten „Reininghaus“ und „Smart City“ an das Schienennetz angeschlossen sein – für eine erfolgreiche Stadtentwicklung unerlässlich! Weiters könnte die Herrengasse endlich entflochten, die Linie 1 großteils und die Linie 5 durchgehend zweigleisig ausgebaut sein.

„Diese Straßenbahnen hält niemand mehr auf“, verkündete Bürgermeister Siegfried Nagl gegenüber dem ORF (http://steiermark.orf.at/news/stories/2893728). In der Tat wäre die Realisierung dieser Projekte ein großer Schritt für Graz. Es ist jedoch unbedingt sicherzustellen, dass der nun vorliegende Zeitplan eingehalten wird, dass Projekte nicht wieder umgereiht oder verschoben werden und insbesondere, dass keine Straßen-Großprojekte forciert werden, solange die entsprechenden Stadtteile nicht zuvor (!) einen Tramanschluss erhalten haben. Nur so lässt sich nämlich eine Mobilitätswende erreichen.

„PRO BIM“ gratuliert den Verantwortlichen und hofft, dass dieser erfolgreichen Ausbauphase schnellstmöglich, spätestens jedoch ab 2023, weitere Projekte folgen werden, etwa die Südwestlinie, die Nordwestlinie, die Anbindung der Karl-Franzens-Uni, die Verlängerung der Linie 5 zum Center West, eine zweite Straßanbahnachse für den stark wachsenden Bezirk Jakomini oder die Anschaffung von längeren und damit leistungsfähigeren Tramfahrzeugen (mindestens 40 Meter Länge).

 

Download: PA_2018-02-05_Straßenbahnausbau_2018-2

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